- Termine nur nach Vereinbarung
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Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Wer wir sind
Der Betreuungsverein Vogelsberg e.V. ist eine Beratungsstelle für ehrenamtliche Betreuer*innen, für Bevollmächtigte, für Menschen, die eine gesetzliche Betreuung benötigen und für alle Interessierten.
Wir betreuen
Wir führen gesetzliche Betreuungen durch – für volljährige Menschen, die die eigenen Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise selbstständig erledigen können. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben, wie zum Beispiel ein höheres Alter, eine Behinderung oder auch eine körperliche/psychische Erkrankung. Unsere Betreuer*innen helfen in unterschiedlichsten Bereichen, wie im Umgang mit Behörden (z.B. Rente, Vermögen, Bürgergeld), bei der Organisation von Arztbesuchen oder auch dabei, ambulante Hilfen zu beantragen.
Wir begleiten
Wir akquirieren, begleiten und unterstützen ehrenamtliche gesetzliche Betreuer*innen bei der Umsetzung ihres Ehrenamtes. Als Ehrenamtler*in erhalten Sie alljährliche zertifizierte Schulungen, eine persönliche Beratung und die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen. Dabei erfahren Sie alles Wichtige über das Betreuungs- und Sozialleistungsrecht, ambulante Hilfen und weitere Themen. In einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch haben Sie die Möglichkeit, persönliche Erfahrungen und Erlebnisse in der Gruppe zu teilen.
Wir informieren
Wir informieren Sie als Person mit Hilfebedarf oder Angehörige über Themen wie die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und Patientenverfügungen und alle Bereiche des Betreuungsrechts. Dabei gehen wir auf Ihre individuelle Situation ein und unterstützen Sie auch in der Umsetzung Ihres Anliegens.
Wir veranstalten
Wir organisieren Informationsveranstaltungen zu den Themen des Betreuungsrechts, der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Darüber hinaus verfügen wir über themenbezogene Angebote in Form von Präsentationen und allgemeiner Beratung – für Gruppen, Vereine, Glaubensgemeinschaften, Gremien und alle Interessierten.
Patientenverfügung
Wir unterstützen Sie dabei, eine Patientenverfügung zu formulieren. Mit der Patientenverfügung können Sie selbstbestimmt festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht sind oder abgelehnt werden sollen. Die Erklärung gilt dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen klar und deutlich zu äußern.
Betreuungsverfügung
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Betreuungsverfügung zu erstellen. In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder aus Altersgründen Ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. Sie bestimmen eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft – das kann ein Mitglied Ihrer Familie, eine befreundete oder auch eine Ihnen bisher unbekannte Person sein. Die Betreuungsverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn ein Gericht entscheidet, dass eine Betreuung benötigt wird.
Vorsorgevollmacht
Wir unterstützen Sie dabei, eine Vorsorgevollmacht festzulegen. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, sollte es Ihnen nicht mehr möglich sein, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Das können sowohl finanzielle als auch persönliche Angelegenheiten sein. Welche Bereiche die Vollmacht umfassen soll, legen Sie selbst fest. Die Vollmacht gilt sofort im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit und erfordert keine gerichtliche Anordnung oder Aufsicht.
Unser Team
Wir – das Team des Betreuungsvereins Vogelsberg e.V. – betreuen Sie in Ihrem persönlichen Anliegen.
- Andreas Schulze-Schuch
Mitarbeiter im Betreuungsverein, Dipl. Sozialpädagoge
E-Mail - Claudia Fürst
Mitarbeiterin im Betreuungsverein, Dipl. Sozialpädagogin
E-Mail - Clara Förster
Mitarbeiterin im Betreuungsverein, Sozialmanagerin (B.A.)
E-Mail - Marianne Klotzbach
Mitarbeiterin im Betreuungsverein, Verwaltungsangestellte
E-Mail

Häufige Fragen
Um ehrenamtliche Betreuerin/ehrenamtlicher Betreuer zu werden, nehmen Sie an einer unserer Schulungen teil, in der Sie alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Aufgabe erlernen. Der Betreuungsverein Vogelsberg e.V. bietet diese Schulungen ganzjährig an – die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Während der Schulung erfahren Sie alles Wichtige rund um das Betreuungsrecht und die praktische Umsetzung Ihrer Aufgaben. Die aktuellen Schulungstermine finden Sie auf unserer Website. Eine vorherige Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen erforderlich.
Eine gesetzliche Betreuung wird für Menschen notwendig, die aufgrund gesundheitlicher, behinderungs- oder altersbedingter Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können – sei es teilweise oder vollständig. Die Betreuung umfasst rechtliche und praktische Hilfestellungen, die individuell auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt sind. Ziel ist es, die betroffenen Personen in ihrem Alltag zu unterstützen, ohne ihnen unnötig ihre Selbstständigkeit zu nehmen.
Viele Menschen haben Sorge, durch Krankheit, Unfall oder im Alter die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren und von anderen abhängig zu werden. Die Vorstellung, nicht mehr selbst über die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können, wirkt oft belastend. Um das Selbstbestimmungsrecht auch in solchen Situationen zu bewahren, hat der Gesetzgeber rechtliche Instrumente geschaffen: die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung. Mit diesen Vorsorgemöglichkeiten können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, ohne dass eine gesetzliche Betreuung notwendig wird. Der Betreuungsverein Vogelsberg e.V. informiert Sie ausführlich über die Unterschiede und hilft Ihnen dabei, die passende Vorsorge zu treffen.
Eine Patientenverfügung sollte bereits im Vorfeld erstellt werden, bevor ein schwerwiegendes Ereignis eintritt, das eine medizinische Behandlung notwendig macht. Besonders sinnvoll ist es, eine Verfügung zu verfassen, wenn ein sich verschlechternder Gesundheitszustand absehbar ist. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen klar zu äußern. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche Behandlungen in solchen Situationen durchgeführt oder abgelehnt werden sollen. So bleibt Ihr Selbstbestimmungsrecht auch in herausfordernden Lebenslagen gewahrt.
Eine Vorsorgevollmacht ist besonders sinnvoll, um frühzeitig festzulegen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, falls Sie durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen nicht mehr dazu in der Lage sind. Mit dieser Vollmacht können Sie einer vertrauten Person die Verantwortung für finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Angelegenheiten übertragen. Dadurch wird die Notwendigkeit einer gerichtlichen Betreuung vermieden und Ihr Selbstbestimmungsrecht bleibt gewahrt.
Die gesetzliche Betreuung, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht sind verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um Ihre Interessen zu wahren, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Bei der gesetzlichen Betreuung wird eine Person bestimmt, die Ihre Angelegenheiten in Ihrem besten Interesse regelt, etwa bei gesundheitlichen, finanziellen oder rechtlichen Fragen. Diese Betreuung unterliegt der Kontrolle durch das Gericht. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine vertraute Person eigenständig zu bevollmächtigen, wichtige Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, ohne dass ein Gericht eingreifen muss. Alle drei Instrumente haben das Ziel, Ihr Selbstbestimmungsrecht zu schützen – auf unterschiedlichen Wegen.
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